+++Kollektivvertragsfähigkeit beantragt+++

    24.04.2023
     

    +++Kollektivvertragsfähigkeit beantragt+++

     

    Wir vertreten mittlerweile an die 1.000 Spieler, davon ca. 400 aus dem Bundesligabereich.

     

    Durch den Verlust der Mitglieder im Bundesligabereich ist davon auszugehen, dass die younion/ÖGB laut § 4 Abs 2 ArbVG die Kollektivvertragsfähigkeit im Fußball verloren hat.

     

     

    Um das Erfolgsmodell Kollektivvertrag nicht zu gefährden und um weiterhin die rechtliche Kontinuität des österreichischen Fußballs aufrecht zu erhalten, hat die VdF nun - nach Rücksprache mit dem Spielerpräsidium - am 20.04.2023 einen Antrag beim Bundeseinigungsamt für die Zuerkennung der Kollektivvertragsfähigkeit eingebracht. 

     

    Durch das Mandat von den Spielern verfügt nur die VdF - Die Spielervereinigung nun über alle Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ArbVG im Bereich des Fußballs und das Recht den Kollektivvertrag im Bereich des Fußballs zu verhandeln.

     

    Bis zu einer Entscheidung des Bundeseinigungsamts ist der aktuelle Kollektivvertrag noch aufrecht und somit Rechtssicherheit für Spieler und Vereine gegeben.

     

     

    Wir sehen der Entscheidung sehr positiv entgegen und sind bereit als erste Gewerkschaft außerhalb des ÖGB auf Arbeitnehmerseite einen Kollektivvertrag zu verantworten.